Umfrage Versorgung

Umfrage zu Stoma- und Inkontinenz-Versorgung

Nach Ausschreibungen und Versorgerwechsel beklagt ein Drittel der Betroffenen eine schlechtere Beratung

Der erzwungene Wechsel des Hilfsmittel-Versorgers nach einer Ausschreibung durch die Krankenkasse hat negative Folgen: Nach einer aktuellen Umfrage der Initiative »Faktor Lebensqualität« im BVMed sind 32 Prozent der Patienten, die auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel angewiesen sind, mit dem Beratungsservice des neuen Lieferanten nicht zufrieden. Ein Drittel der Befragten erwägt den Wechsel der Krankenkasse. Diese Ergebnisse bestätigen die Tendenz, dass Ausschreibungen der Krankenkassen die Versorgungsqualität der Patienten verschlechtern, so der BVMed.

Nach der Umfrage wurde nur je einem Drittel der Anwender nach dem Wechsel ein persönlicher Ansprechpartner oder Therapeut genannt. Außerdem musste laut Umfrage jeder vierte Anwender mit dem Versorger auch die benötigten Produkte wechseln. Mehr Betroffene als zuvor sind mit den neuen Produkten nicht zufrieden. 39 Prozent von ihnen bewerten diese als nicht gut geeignet. Bemängelt wird eine schlechtere Qualität und Handhabe sowie die fehlende Beratung.

In der Vergangenheit haben mehrere Krankenkassen die Lieferung und Versorgung mit Stoma- und ableitenden Inkontinenz-Hilfsartikeln ausgeschrieben. Die in der Initiative »Faktor Lebensqualität« zusammen geschlossenen BVMed-Unternehmen sehen darin einen Verstoß gegen das im April 2017 verabschiedete neue Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG). Dieses lässt Ausschreibungen nicht mehr zu, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Aus Sicht der Initiative trifft dies auch auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel zu, die damit nicht ausschreibungsfähig sind.

Die Umfrage-Ergebnisse bestätigen in der Tendenz die Befürchtung der Hersteller und Homecare-Unternehmen der Initiative »Faktor Lebensqualität«, dass die Versorgungsqualität der Patienten unter den Ausschreibungen leidet. In diesem sehr individuellen und intimen Versorgungsbereich ist eine qualifizierte Beratung auch aus medizinischen Gründen unbedingt notwendig, da anderenfalls schwere Folgeerkrankungen riskiert werden. Eine auf reine Kostenersparnis zielende Ausschreibung von Leistungen gefährdet das Patientenwohl und schränkt die Lebensqualität der Betroffenen ein.

Nach dem Versorgerwechsel müssen laut Umfrage weniger Patienten eine Aufzahlung leisten. Die Änderung der Produkte wurde den Patienten nur in der Hälfte der Fälle begründet. Als einer der wesentlichen Gründe dafür wurde ihnen gegenüber der Preis genannt. Einige Patienten haben aus dem Versorger-Wechsel bereits Konsequenzen gezogen: 5 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten haben die Krankenkasse schon gewechselt. Für weitere 34 Prozent ist ein Krankenkassenwechsel vorstellbar.

Der BVMed macht darauf aufmerksam, dass Betroffene bei ihren Krankenkassen Widerspruch gegen eine nicht zweckmäßige oder nicht ausreichende Versorgung einlegen können. Die Patienten sollten die geänderte Versorgungssituation genau überprüfen und gegebenenfalls einen Einspruch oder den Krankenkassenwechsel erwägen. Die Initiative »Faktor Lebensqualität« stellt dazu Informationen im Internet unter www.faktor-lebensqualitaet.de/widerspruchsrecht zur Verfügung.

Zum Hintergrund

Die Versorgung von Patienten mit einem künstlichen Darmausgang (Stoma) oder ableitenden Inkontinenzprodukten (Katheter) betrifft einen sehr sensiblen Bereich und erfordert eine individuelle Beratung und Anleitung. Die Auswahl, das Anpassen und das Erklären der Handhabung sind sehr dienstleistungs-intensiv. Da sich die Krankheitsbilder individuell unterscheiden und ändern, muss die Hilfsmittelversorgung regelmäßig angepasst werden.

An der Befragung durch die pollytix GmbH im Auftrag der Initiative »Faktor Lebensqualität« haben 79 Anwender von ableitenden Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmitteln teilgenommen, die in den vergangenen Monaten ihren Versorger gewechselt haben.
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