Corona

Fortschritte bei Vergütung für Persönliche Schutzausrüstung

Die Initiative Faktor Lebensqualität begrüßt die Bereitschaft von Krankenkassen, für eine angemessene Bezahlung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) für die Hilfsmittelbranche zu sorgen

»»Die Corona-Pandemie verursacht weiter erhebliche Kosten für die Persönliche Schutzausrüstung bei den Hilfsmittel-Leistungserbringern«, sagte Juliane Pohl, Sprecherin der Initiative Faktor Lebensqualität und Leiterin des Referats Ambulante Gesundheitsversorgung des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed). »Wir begrüßen daher die Bereitschaft mehrerer Krankenkassen, hier für eine angemessene Vergütung der dringend notwendigen zusätzlichen Ausrüstung zu sorgen«, so Pohl. Aktuell hat die Handelskrankenkasse (HKK) eine genehmigungsfrei abzurechnende Hygienepauschale für die Stomaversorgung eingeführt. Die Pauschale in Höhe von 19 Euro wird gezahlt, wenn Versicherte von Leistungserbringern in mindestens einem Monat während der epidemischen COVID-19-Lage versorgt wurden. Sie ist einmalig je Versichertem oder Versicherter abzurechnen und unterliegt nicht der gesetzlichen Zuzahlung. »Mit dieser ab Anfang Juni geltenden Vereinbarung ermöglicht die HKK es den Leistungserbringern, die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten während der Pandemie aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Krankenhäuser zu entlasten«, sagte Pohl. »Die Regelung mit der HKK zeigt, dass schnelle und unbürokratische Lösungen möglich sind, sie sollten flächendeckend Schule machen«, so Pohl.

Kosten für Leistungserbringer nicht mehr zu tragen
Bei der ambulanten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem Stoma oder bei Intermittierender Selbstkatheterisierung (ISK) ist ein enger persönlicher und körperlicher Kontakt unvermeidbar. Um die Mitarbeitenden und die Betroffenen dabei vor einer COVID-19-Infektion zu schützen, ist der Bedarf an FFP2-Masken, Einweg-Handschuhen, Schutzbrillen und Kitteln enorm gestiegen. Die Preise für diese Produkte sind weiter stark erhöht, hinzu kommen zusätzliche Ausgaben durch Schnelltests und weitere Hygienemaßnahmen. »Die hierdurch entstehenden außerordentlichen Kosten sind für Hilfsmittel-Leistungserbringer schon jetzt nicht mehr zu tragen«, sagte Pohl. Die Initiative Faktor Lebensqualität fordert bereits seit längerem eine zügige und unbürokratische Finanzierung der PSA-Kosten durch eine einheitliche Hygienepauschale. Einzelne Krankenkassen haben Vergütungen inzwischen angeboten, andere lehnen eine Erstattung dagegen ab oder bieten nur eine Bezahlung an, die die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt, sondern sogar Mehrkosten produziert.

Hintergrund
Die Hilfsmittel-Leistungserbringer stellen durch Hilfsmittel und die dazu gehörenden Dienstleistungen die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten sicher. Dadurch können Betroffene auch schneller aus dem Krankenhaus entlassen oder eine stationäre Einweisung vermieden werden. Diese Tätigkeit gehört zur systemrelevanten Infrastruktur, trotzdem werden die Hilfsmittel-Leistungserbringer bei der PSA-Ausstattung nicht berücksichtigt. Die entstehenden erheblichen Mehrkosten tragen die Unternehmen bisher selbst.

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