Widerspruchsrecht

Patientenrechte stärken – Lebensqualität verbessern

Was können Sie tun, wenn Sie Ihr Hilfsmittel nicht so erhalten, wie Sie es individuell benötigen?

Als Patient haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Versorgung mit den für Sie erforderlichen Hilfsmitteln (u. a. § 33 Sozialgesetzbuch V).


Ihr Arzt darf ein Hilfsmittel verordnen, um:

  • den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen,
  • eine Behinderung auszugleichen,
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden,
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Ihr behandelnder Arzt hat für die von ihm ausgelösten Hilfsmittel-Verordnungen grundsätzlich keine vorgegebene Budget-Obergrenze, darf jedoch nur die notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung verordnen.


Wenn Sie von Ihrem Versorger (Leistungserbringer) nicht das erforderliche Stoma- oder Katheter-Produkt oder nicht die ausreichende Menge erhalten, kann das sehr unterschiedliche Ursachen haben.
>>>Im Folgenden erhalten Sie praktische Hinweise, wie Sie als Versicherter und Patient zu Ihrem Recht kommen.

  • Sie sollten berechtigte Forderungen unbedingt stellen und sich aktiv gegen eine Versorgung aussprechen, die Ihren Bedürfnissen und Anforderungen nicht gerecht wird. Bitte beachten Sie dabei, dass für Ihren Arzt die „Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses“ gilt, die die Regeln für die Verordnung von Hilfsmitteln vorgibt. § 6 Absatz 6 der Hilfsmittel-Richtlinien stellt dabei heraus: „Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.“ Beachten Sie bitte dabei, dass Sie keinen Anspruch haben, der über das ausreichende und zweckmäßige Maß hinausgeht. „Luxus“-Versorgungen dürfen die Krankenkassen nicht genehmigen und bezahlen.
  • Wenn Sie ein spezielles Produkt benötigen, kann Ihr Arzt die 10-stellige Positionsnummer des Stoma- oder Katheter-Produkts auf dem Rezept verordnen. Damit ist Ihr Hilfsmittel eindeutig beschrieben und der Versorger kann das Hilfsmittel nicht gegen alternative Produkte austauschen, soweit der Arzt ergänzend auf der Verordnung eine Begründung für die Produktauswahl angegeben hat. § 7 Absatz 3 der Hilfsmittel-Richtlinien lautet wie folgt: „Hält es der Arzt für erforderlich, ein spezielles Hilfsmittel einzusetzen, so bleibt es (...) freigestellt, in diesen Fällen unter Verwendung der 10-stelligen Positionsnummer eine spezifische Einzelproduktverordnung durchzuführen. Eine entsprechende Begründung ist erforderlich.“
    >>> Machen Sie Ihren Arzt auf diese Möglichkeit aufmerksam und bitten Sie ihn um eine ergänzende Begründung auf der Verordnung, aus der hervorgeht, warum Sie das verordnete Produkt benötigen, um trotz Ihrer Krankheit und Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und normales Leben zu führen.
  • Legen Sie einen offiziellen Widerspruch ein, wenn Sie nicht Ihr individuell benötigtes Stoma- oder Katheter-Produkt erhalten oder Ihnen die individuell notwendige Menge nicht geliefert wird. Da Sie nicht genau wissen können, wer dafür verantwortlich ist, richten Sie die Widerspruchschreiben sowohl an Ihre Krankenkasse als auch an Ihren Versorger. Die Erfahrung lehrt, dass sich in vielen Fällen nach einem Widerspruch die Situation verbessert.
  • Beschweren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Leistungserbringer und Versorger, wenn Sie nicht die Produkte erhalten, die Sie benötigen oder Sie zu wenig Produkte für Ihren persönlichen Bedarf erhalten.
  • Wichtig: Die Musterschreiben dienen der Darstellung des allgemeinen juristischen Sachverhalts in diesem Versorgungsbereich und ersetzen nicht die konkrete Bewertung im Einzelfall. Betroffene sollten daher stets im Einzelfall ihre Situation bewerten und ggf. durch Experten und Juristen Rat einholen.
  • Musterschreiben

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