Ableitende Inkontinenzversorgung (ISK)

Patientenrechte und Hilfe bei Versorgungsproblemen

Die Initiative Faktor Lebensqualität unterstützt die ca. 250.000 Menschen mit künstlichem Darmausgang und Blasenfunktionsstörungen bei konkreten Versorgungsproblemen mit ihren Hilfsmitteln oder ausbleibender Beratung ihren Anspruch durchzusetzen. Mit zunehmendem Kostendruck auf Seiten der Leistungserbringer und Krankenkassen leidet die Qualität der Versorgung. Die betroffenen Menschen erhalten zum Beispiel nach einem Versorgerwechsel nicht mehr die Produkte, die sie brauchen oder sie müssen zum Beispiel Zuzahlungen leisten.

Das führt in den sensiblen und sehr individuellen Versorgungssituationen mit künstlichem Darmausgang und bei Blasenfunktionsstörung dazu, dass die Menschen in ihrer täglichen Lebensweise eingeschränkt werden – entgegen Ihres Versichertenanspruchs. Die Initiative informiert daher Patienten über ihre Rechte und zeigt praktische Wege auf, diese umzusetzen und dabei einer unangemessenen Versorgung zu widersprechen.

Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz ist seit April 2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz definieren die Bundesregierung und der Bundestag klar, dass bei der individuellen Versorgung im sensiblen Bereich, zu der auch Inkontinenz- und Stoma-Versorgung gehören, nicht auf Kosten der Patienten und Betroffenen gespart werden darf. Deshalb hat die Initiative Faktor Lebensqualität die folgenden Informationen für Betroffene zusammengestellt:



Bei weitergehenden Problemen empfiehlt die Initiative, dass die Patienten sich bei den folgenden Institutionen beschweren.

Bundesversicherungsamt: Das BVA ist Ihr Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung

Beim Bundesversicherungsamt können Sie sich beschweren. Dort werden alle Beschwerden gesammelt. Es wird allerdings erst tätig, wenn viele Beschwerden vorliegen. Wenden Sie sich an Abteilung II:

Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870

Email: poststelle@bvamt.bund.de
www.bundesversicherungsamt.de

Sollte Ihre Krankenkasse nur in bis zu drei Bundesländern aktiv sein, wenden Sie sich außerdem an das zuständige Landesministerium. Eine Übersicht finden Sie zum Beispiel hier:

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/

Die Patientenbeauftragte – Hilfe für Patienten und Interessenvertretung

Die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Ingrid Fischbach ist neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Patientenbeauftragte ist auf Bundesebene für die Interessen der Patientinnen und Patienten da und erhöht deren Gewicht im politischen Entscheidungsprozess.

Schicken Sie Ihre Beschwerde zusätzlich an:

Büro der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie des Bevollmächtigten für Pflege
Friedrichstr. 108
10117 Berlin

Telefon-Kontakt Patientenrechte: 030/18 441-3424

https://www.patientenbeauftragter.de/2-uncategorised/133-handlungsmoeglichkeiten-und-ansprechpartner-in-einer-auseinandersetzung
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