Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz

»Das Gesetz braucht noch schärfere Zähne«

Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) sieht die Initiative »Faktor Lebensqualität« in einigen Punkten deutlichen Klärungsbedarf. »Der Gesetzgeber sollte dem HHVG noch schärfere Zähne verpassen«, sagt Ben Bake von der Initiative. »Leider war zu erleben, dass die Krankenkassen weiter Versorgungen von Patienten in sensiblen und beratungsintensiven Bereichen ausgeschrieben haben, obwohl das Gesetz dies untersagt«, so Bake. Die DAK-Gesundheit hatte Anfang des Jahres Teile der Stoma-Versorgung ausgeschrieben. Das Bundesversicherungsamt hat dies verboten, wogegen die Krankenkasse klagt. »Für die Betroffenen ist das eine unzumutbare Verunsicherung«, sagt Bake. »Hier wäre u. a. eine vorherige verpflichtende Kontrolle von Ausschreibungen und Versorgungsverträgen der Krankenkassen durch eine Meldepflicht bei der Rechtsaufsicht sinnvoll«, so Bake. Diese Klärung im Einzelfall und im Nachhinein den Patienten zu überlassen, sei nicht angemessen.

Die Initiative »Faktor Lebensqualität« und mehrere Betroffenen-Verbände weisen seit langem darauf hin, dass Ausschreibungen den Absichten des Gesetzgebers bei der Neufassung HHVG widersprechen. Das HHVG untersagt Ausschreibungen, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Aus Sicht der Initiative trifft dies eindeutig auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel zu. Die Initiative hat zu dem Thema auch eine Aufklärungskampagne gestartet. In der bundesweiten Plakat- und Medienkampagne »Nein zu Ausschreibungen« erklären betroffene Patienten, dass sie es ablehnen, ihre Versorgung ausschreiben zu lassen.
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