Qualitätsanforderungen an die Stomaversorgung

»Abriss der Qualität bei Stomaversorgung zu befürchten«

Die Initiative »Faktor Lebensqualität« warnt eindringlich davor, die Dienstleistungen rund um die Versorgung von Stoma-Patienten einzuschränken. »Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen hier gerade die Standards ganz erheblich zu drücken«, sagt Klaus Grunau, Sprecher der Initiative »Faktor Lebensqualität«. »Stoma-Träger werden von den Hilfsmittel-Lieferanten nicht nur mit den individuell medizinisch erforderlichen Produkten ausgestattet. Sie beraten Menschen mit einem künstlichen Darm- oder Blasenausgang auch intensiv bei der richtigen Anwendung«, so Grunau. Gefährdet sieht die Initiative »Faktor Lebensqualität« diese vielfältigen Dienstleistungen der Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen derzeit unter anderem durch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV). »Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbands hierzu sind vollkommen unzureichend. Sie kommen einem Abriss bisheriger Mindeststandards gleich. Dies gefährdet die Versorgungsqualität der Betroffenen«, sagt Grunau.

Hilfsmittelverzeichnis muss erneuert werden
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) aufgefordert, das Hilfsmittelverzeichnis – und damit die Anforderungen an die Hilfsmittelversorgung – zu aktualisieren. Dies ist teilweise seit Jahren nicht geschehen. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene HHVG sieht außerdem vor, erstmals die zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringenden Dienstleistungen im HMV zu definieren. »Die Krankenkassen sind hier offenbar auf einen Kahlschlag aus. Und vermutlich versuchen sie damit, über das Hilfsmittelverzeichnis Ausschreibungen durch die Hintertür wieder zu ermöglichen«, so Klaus Grunau.
Einige Krankenkassen haben in letzter Zeit dienstleistungsintensive Versorgungsbereiche wie die Stoma-Versorgung ausgeschrieben und an neue Lieferanten vergeben. Nach Ansicht der Initiative »Faktor Lebensqualität« steht das im Widerspruch zu den Vorgaben des HHVG. Demnach sind Ausschreibungen untersagt, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Dies trifft zweifelsohne auf die Stomaversorgung zu.

Warum braucht die Stomaversorgung Produkt und Dienstleistungen?
Menschen, bei denen nach einer Operation ein künstlicher Darm- oder Blasenausgang gelegt wurde, benötigen Hilfsmittel wie Auffangbeutel, Ventile oder Verbindungsplatten. Die Hilfsmittelversorger liefern nicht nur die individuell benötigten Produkte, sondern weisen in den Gebrauch ein und beraten Patienten und Angehörige auch zu deren optimaler Anwendung. Diese Beratung ist durchgängig und persönlich erforderlich, weil Komplikationen entstehen oder sich das Stoma verändern kann und dann angepasst werden muss. Die Mitarbeiter können darüber hinaus mit ihrer besonderen Sachkenntnis auch bei Schwierigkeiten wie Hautentzündungen oder Undichtigkeiten helfen. Diese individuelle Dienstleistung in einem sehr intimen Bereich ermöglicht es Stoma-Trägern, aktiv am Leben teilzunehmen und ihre Lebensqualität zu steigern. Außerdem können dadurch Komplikationen und somit auch Kosten vermieden werden. Um dies zu gewährleisten, ist ein qualitätsorientiertes Hilfsmittelverzeichnis erforderlich.


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Kampagnenbüro Initiative Faktor Lebensqualität

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