S T A T E M E N T

Postkarten-Petition »Nein zu Ausschreibungen«



Liebe Betroffene, Angehörige und Interessierte!


Unsere Kampagne »Nein zu Ausschreibungen« ist eine direkte Reaktion auf die Neufassung des HHVG 2018 und das Umgehen einiger weniger Krankenkassen mit Ausschreibungen in sensiblen Bereichen wie der Versorgung von Stomata und ableitender Inkontinenz.

Es geht um die Wahlfreiheit von Produkt und Versorger und damit um Ihre Lebensqualität - Und darüber möchten wir Sie informieren!

Das HHVG sagt sehr klar, dass eine Ausschreibung von Hilfsmittel, deren Verwendung eine intensive Beratungsleistung nötig macht, unzweckmäßig ist. Dies kommt einem Ausschreibungsverbot gleich. Darunter fallen aus unserer Sicht u. a. die Versorgung von Versicherten mit Produkten der ableitenden Inkontinenz und Stomaartikeln.

Einige Kassen haben sich über das Verbot hinweggesetzt. Das Bundesversicherungsamt - als Rechtsaufsicht dieser Krankenkassen - hat im April 2018 einen einstweiligen Stopp der Ausschreibungen verfügt, bis es eine klare Definition von »beratungsintensiver Dienstleistung« gibt. Eine der Kassen hat gegen die Verfügung Klage erhoben und plant, die Ausschreibung umzusetzen.

Im Fokus unserer Kampagne steht das Wohl der Betroffenen und ihre Lebensqualität. Sie sollen weiterhin ihre individuellen Produkte erhalten und zu dem Leistungserbringer ihrer Wahl gehen können. Durch Ausschreibungen in den oben genannten Bereichen ist das nicht mehr gewährleistet.

Damit nun nicht andere Kassen dem Beispiel der derzeit ausschreibenden folgen, sensibilisieren wir die Öffentlichkeit mit unserer Kampagne für die Problematik und geben Betroffenen die Möglichkeit, an ihre Krankenkasse zu appellieren, auch weiterhin die Wahlfreiheit zu gewährleisten.
Dazu können Betroffene die Postkarte »Liebe Krankenkasse...« nutzen.

Da bisher die Mehrheit der Kassen sich gegen Ausschreibungen ausgesprochen hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihre Krankenkasse sich bereits jetzt schon gegen eine Ausschreibung Ihrer Versorgung ausgesprochen hat und sie gar nicht angeschrieben werden muss – das wissen wir aber natürlich nicht. Wenn Sie also unsicher sind oder Fragen zur Hilfsmittelvergabe Ihrer Kasse haben, informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Ansprechpartner.
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