Ableitende Inkontinenzversorgung (ISK)

Was bringt Patienten das HHVG?

Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG) ist am 11. April 2017 in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Regelungen zur Verbesserung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung. So schließt das Gesetz für individuelle Hilfsmittel-Anfertigungen und für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen zukünftig aus. Das ist eine gute Nachricht beispielsweise für Patienten, die mit Stoma-Hilfsmitteln oder ableitenden Inkontinenzprodukten versorgt werden. Darauf weist die Initiative "Faktor Lebensqualität" im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hin.


Zum Hintergrund: Der Bundestag verabschiedete am 16. Februar 2017 nach langer und intensiver Diskussion das Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG), nachdem sich die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln auch in Folge von Ausschreibungen verschlechtert hatte. Die Neuregelungen des HHVG wirken diesen negativen Entwicklungen entgegen und sichern eine für die Patienten notwendige Qualität in der Hilfsmittelversorgung – durch Regulierung der Ausschreibungspraxis und Qualitätssicherung der Versorgungen in Ausschreibungen.

In einem wichtigen Punkt präzisiert das Gesetz den Bereich der Versorgung, für den Ausschreibungen nicht zur Anwendung kommen sollen. Im Paragraf 127 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) hieß es dazu bislang:

»Für Hilfsmittel, die für einen bestimmten Versicherten individuell angefertigt werden, oder Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil sind Ausschreibungen in der Regel nicht zweckmäßig«.


Das HHVG streicht den Zusatz »in der Regel« und schafft damit einen eindeutigeren Rahmen für die Krankenkassen, welche Patientenversorgungen durch Ausschreibungen an die Leistungserbringer vergeben werden können und für welche dieses Mittel nicht zweckmäßig ist. So schließt der Gesetzgeber für individuelle Hilfsmittel-Anfertigungen und für Hilfsmittel mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen zukünftig regulatorisch aus.

Aufgrund der Individualität und Dienstleistungsintensität der Stoma- und ableitenden Inkontinenz-Versorgung sieht die Initiative Faktor Lebensqualität auch diese Bereiche klar von der Neuregelung erfasst. Die Initiative Faktor Lebensqualität befürwortet diese Korrektur, weil sich damit auch für Stoma- und Katheter-Patienten die Chancen verbessern, dass ihre Versorgung nicht durch ungeeignete Ausschreibungen vertraglich vergeben wird. Beitrittsverträge mit einer Auswahl an geeigneten Leistungserbringern sind hier die erforderliche Vertragsoption.

Stoma-Versorgungen und ableitende Inkontinenz-Versorgungen gehören aus der Sicht der Initiative Faktor Lebensqualität zu den Versorgungsbereichen, für die bereits nach den Kriterien der Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands von 2009 Ausschreibungen als nicht-zweckmäßig einzustufen sind.

Beide Versorgungen erfordern eine sehr individuelle Beratung und Anleitung der Patienten für den Gebrauch und die richtige Auswahl und Anpassung ihrer Hilfsmittel - und sind daher sehr dienstleistungsintensiv. Die zu Grunde liegenden Krankheitsbilder und deren Fortschreiten sind individuell sehr unterschiedlich. Die Bedürfnisse der Patienten mit ihren eingeschränkten oder nicht mehr vorhandenen Körperfunktionen ändern sich im Laufe der Zeit. Daher muss die Hilfsmittel-Versorgung der Patienten wiederkehrend angepasst werden. Eine unflexible, streng standardisierte Versorgung, wie sie für die Vergabe über Ausschreibungen vorausgesetzt wird, entspricht nicht den Lebensbedürfnissen der Patienten.

Die Stoma-Träger und Katheter-Patienten benötigen ihre individuell angepasste Hilfsmittelversorgung zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Ausscheidungs- und Blasenfunktionen. Wenn diese nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten wird, besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Diese Patienten benötigen für die funktionierende Versorgung die fortwährende Beratung und Unterstützung durch qualifizierte Versorgungsspezialisten. Beide Anforderungen schließen nach Auffassung der Initiative Faktor Lebensqualität die Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen aus. Ausschreibungen sind hier gänzlich ungeeignet.

Die Klarstellung im Gesetz, dass für die besonderen Versorgungsbereiche mit individuell angepassten Hilfsmitteln und Hilfsmitteln mit einem hohen Dienstleistungsanteil Ausschreibungen grundsätzlich nicht zweckmäßig sind, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Sie vermeidet negative Auswirkungen der Hilfsmittel-Ausschreibungspraxis auf besonders sensible Versorgungen und sichert für die betroffenen Patienten auch zukünftig eine gute und zeitgemäße Qualität.

Konsequenzen für die Patienten
  • Die Stoma- und Katheter-Versorgungen für Patienten mit Darm- und Blasenfunktionsstörungen gehören zweifelsfrei zum Bereich der individuellen, sensiblen Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil, für den Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Daher sollen Krankenkassen zukünftig auf das Instrument der Ausschreibungen verzichten.
  • Damit helfen sie ihren Versicherten, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen - mit und trotz ihrer Krankheit und Behinderung.
  • Der Wille des Gesetzgebers für eine qualitative Hilfsmittel-Versorgung und die regulatorische Umsetzung mit dem HHVG sollten von allen Beteiligten ernst genommen und als Leitgedanke in der Hilfsmittel-Versorgung umgesetzt werden. Nur so kann es gelingen, den Patienten die erforderliche Produkt- und Versorgungsqualität zu bieten und ihre Lebensqualität zu verbessern.
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